Veröffentlicht am 2026-11-07, aktualisiert am 2026-11-07, vom Maclean Team in Suzhou
EU-Batterieverordnung 2027: Was Sie Ihren Saugwischer-Hersteller fragen sollten
Kurz gesagt: Ab 18. Februar 2027 verlangt Artikel 11 der Verordnung (EU) 2023/1542, dass der Endnutzer die Batterie eines Geräts wie eines Akku-Saugwischers oder Akkusaugers mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen und ersetzen kann. Für Geräte in nasser Umgebung gibt es eine Ausnahme mit engen Bedingungen. Klären Sie die Akku-Bauart jedes Modells mit Ihrem Hersteller, bevor Sie die Bestellungen für 2027 planen.
Wenn Sie Akku-Saugwischer, Akkusauger oder Polsterreiniger in die EU einführen, ändern sich im Februar 2027 die Regeln für Batterien. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Verordnung sagt, welche Termine zählen und was Sie Ihren Hersteller fragen sollten. Wir haben die Verordnung und die Leitlinien der Kommission auf EUR-Lex gelesen. Das ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrem Berater oder Prüflabor.
Welche Batterien betroffen sind
Die Verordnung nennt eine Batterie Gerätebatterie, wenn sie gekapselt ist, höchstens 5 kg wiegt, nicht speziell für industrielle Zwecke ausgelegt ist und keine Elektrofahrzeug-, LV- oder SLI-Batterie ist. Der Akku eines Akku-Saugwischers oder Akkusaugers für den Haushalt gehört meist dazu.
Was Artikel 11 ab 18. Februar 2027 verlangt
- Der Endnutzer kann die Batterie während der gesamten Lebensdauer des Produkts entnehmen und ersetzen. Die Pflicht gilt für die ganze Batterie, nicht für einzelne Zellen.
- Leicht entnehmbar heißt: mit handelsüblichem Werkzeug. Spezialwerkzeug ist nur erlaubt, wenn es kostenlos beiliegt. Proprietäres Werkzeug, Wärme und Lösungsmittel sind nicht erlaubt.
- Dem Produkt liegen Anleitung und Sicherheitshinweise zu Gebrauch, Entnahme und Austausch der Batterie bei. Dieselben Angaben stehen dauerhaft auf einer öffentlichen Website.
- Austauschbar heißt: Eine andere kompatible Batterie kann eingesetzt werden, ohne Funktion, Leistung oder Sicherheit des Geräts zu beeinträchtigen.
- Batterien bleiben mindestens fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit des Modells als Ersatzteil erhältlich, zu einem angemessenen und nichtdiskriminierenden Preis.
- Software darf den Einsatz einer kompatiblen Ersatzbatterie nicht verhindern.
Die Ausnahme für Nassgeräte
Nach Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a darf die Batterie nur durch unabhängige Fachleute austauschbar sein bei Geräten, die speziell dafür ausgelegt sind, überwiegend in einer Umgebung mit regelmäßigem Spritzwasser, Wasserstrahlen oder Untertauchen betrieben zu werden, und die waschbar oder abspülbar sein sollen. Das gilt nur, wenn es für die Sicherheit von Nutzer und Gerät nötig ist.
Ein Saugwischer arbeitet mit Wasser, daher fragen Importeure, ob er darunter fällt. Die Leitlinien der Kommission (C/2025/214) nennen fünf Kriterien, die alle zu prüfen sind:
- Speziell: Das Gerät ist hauptsächlich für den Betrieb in dieser Umgebung gebaut.
- Überwiegend: Es ist die Umgebung für den größten Teil der Nutzungszeit.
- Waschbar oder abspülbar: Das Gerät soll gewaschen oder abgespült werden.
- Sicherheit gefährdet: Die Produktunterlagen zeigen, dass die Entnahme durch den Endnutzer die Sicherheit gefährden würde.
- Keine andere Bauweise: Die Unterlagen zeigen, dass sich das Gerät mit heutiger Technik nicht umgestalten lässt, ohne Sicherheit, Leistung oder Funktion zu beeinträchtigen.
Die Leitlinien ordnen Spritzwasser IPX4 zu, Wasserstrahlen IPX5 und IPX6, Untertauchen IPX7. Sie sagen auch, dass die IP-Schutzart nicht zeigt, ob eine andere Bauweise möglich ist. Ihre Beispiele sind Mundpflegegeräte und Epilierer. Die Leitlinien geben die Sicht der Kommission wieder und sind nicht rechtsverbindlich.
Saugwischer werden in den Leitlinien nicht genannt. Sicherer für 2027 ist ein Akku, den der Endnutzer wechseln kann, außer Ihr Berater bestätigt die Ausnahme für Ihr Modell schriftlich.
Weitere Termine der Verordnung
| Ab | Was gilt |
|---|---|
| 18. August 2024 | Konformitätsbewertung von Batterien (Artikel 17 und Kapitel VI) |
| 18. August 2025 | Symbol für getrennte Sammlung auf allen Batterien (Artikel 13 Absatz 4) und die Herstellerpflichten für Altbatterien (Kapitel VIII) |
| 18. August 2026 | Etikett mit allgemeinen Angaben und Kapazität (Artikel 13 Absatz 1 und 2), oder 18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später ist |
| 18. Februar 2027 | Entnehmbare und austauschbare Gerätebatterien (Artikel 11) |
Nach Artikel 3 Nummer 47 kann auch ein Importeur Hersteller sein, wenn er Batterien erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, auch eingebaut in Geräten. Hersteller registrieren sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Batterien erstmals bereitstellen (Artikel 55). Klären Sie mit Ihrem Berater, welche Pflichten bei Ihnen liegen.
Fragen an Ihren Hersteller
Kopieren Sie diese Fragen in Ihre Anfrage und bitten Sie um schriftliche Antworten je Modell:
1. Kann der Endnutzer den Akku dieses Modells mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen, ohne Wärme oder Lösungsmittel? 2. Ist der Akku ein eigenes Pack mit Stecker, oder ist er im Gehäuse fest verdrahtet? 3. Liefern Sie Ersatzakkus mindestens fünf Jahre nach unserer letzten Bestellung dieses Modells? 4. Verhindert eine Software oder Akkuprüfung, dass ein kompatibler Ersatzakku funktioniert? 5. Können Sie uns eine Anleitung zum Entnehmen und Ersetzen des Akkus für Bedienungsanleitung und Website geben? 6. Welche IP-Schutzart hat das Modell, und welcher Prüfbericht belegt sie? 7. Kann der Akku das Symbol für getrennte Sammlung und das nötige Kapazitätsetikett tragen?
So gehen wir damit um
Wir sind der Hersteller, daher beantworten unsere Ingenieure Fragen zum Akku für jedes Modell selbst. Nennen Sie uns Modell und Markt, und wir antworten schriftlich zusammen mit dem Angebot. Siehe unsere Saugwischer und das Anfrageformular.
Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 3, 11, 13, 55 und 96, und Bekanntmachung der Kommission C/2025/214, beide auf EUR-Lex. Gelesen im November 2026.
Passende Produkte: Saugwischer, Polsterreiniger.
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Siehe auch: Werk, Polsterreiniger, Container-Rechner.
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