EU-Batterieverordnung 2027: Was Sie Ihren Saugwischer-Hersteller fragen sollten

Kurz gesagt: Ab 18. Februar 2027 verlangt Artikel 11 der Verordnung (EU) 2023/1542, dass der Endnutzer die Batterie eines Geräts wie eines Akku-Saugwischers oder Akkusaugers mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen und ersetzen kann. Für Geräte in nasser Umgebung gibt es eine Ausnahme mit engen Bedingungen. Klären Sie die Akku-Bauart jedes Modells mit Ihrem Hersteller, bevor Sie die Bestellungen für 2027 planen.

Wenn Sie Akku-Saugwischer, Akkusauger oder Polsterreiniger in die EU einführen, ändern sich im Februar 2027 die Regeln für Batterien. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was die Verordnung sagt, welche Termine zählen und was Sie Ihren Hersteller fragen sollten. Wir haben die Verordnung und die Leitlinien der Kommission auf EUR-Lex gelesen. Das ist keine Rechtsberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit Ihrem Berater oder Prüflabor.

Welche Batterien betroffen sind

Die Verordnung nennt eine Batterie Gerätebatterie, wenn sie gekapselt ist, höchstens 5 kg wiegt, nicht speziell für industrielle Zwecke ausgelegt ist und keine Elektrofahrzeug-, LV- oder SLI-Batterie ist. Der Akku eines Akku-Saugwischers oder Akkusaugers für den Haushalt gehört meist dazu.

Was Artikel 11 ab 18. Februar 2027 verlangt

Die Ausnahme für Nassgeräte

Nach Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a darf die Batterie nur durch unabhängige Fachleute austauschbar sein bei Geräten, die speziell dafür ausgelegt sind, überwiegend in einer Umgebung mit regelmäßigem Spritzwasser, Wasserstrahlen oder Untertauchen betrieben zu werden, und die waschbar oder abspülbar sein sollen. Das gilt nur, wenn es für die Sicherheit von Nutzer und Gerät nötig ist.

Ein Saugwischer arbeitet mit Wasser, daher fragen Importeure, ob er darunter fällt. Die Leitlinien der Kommission (C/2025/214) nennen fünf Kriterien, die alle zu prüfen sind:

Die Leitlinien ordnen Spritzwasser IPX4 zu, Wasserstrahlen IPX5 und IPX6, Untertauchen IPX7. Sie sagen auch, dass die IP-Schutzart nicht zeigt, ob eine andere Bauweise möglich ist. Ihre Beispiele sind Mundpflegegeräte und Epilierer. Die Leitlinien geben die Sicht der Kommission wieder und sind nicht rechtsverbindlich.

Saugwischer werden in den Leitlinien nicht genannt. Sicherer für 2027 ist ein Akku, den der Endnutzer wechseln kann, außer Ihr Berater bestätigt die Ausnahme für Ihr Modell schriftlich.

Weitere Termine der Verordnung

AbWas gilt
18. August 2024Konformitätsbewertung von Batterien (Artikel 17 und Kapitel VI)
18. August 2025Symbol für getrennte Sammlung auf allen Batterien (Artikel 13 Absatz 4) und die Herstellerpflichten für Altbatterien (Kapitel VIII)
18. August 2026Etikett mit allgemeinen Angaben und Kapazität (Artikel 13 Absatz 1 und 2), oder 18 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, je nachdem, was später ist
18. Februar 2027Entnehmbare und austauschbare Gerätebatterien (Artikel 11)

Nach Artikel 3 Nummer 47 kann auch ein Importeur Hersteller sein, wenn er Batterien erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt, auch eingebaut in Geräten. Hersteller registrieren sich in jedem Mitgliedstaat, in dem sie Batterien erstmals bereitstellen (Artikel 55). Klären Sie mit Ihrem Berater, welche Pflichten bei Ihnen liegen.

Fragen an Ihren Hersteller

Kopieren Sie diese Fragen in Ihre Anfrage und bitten Sie um schriftliche Antworten je Modell:

1. Kann der Endnutzer den Akku dieses Modells mit handelsüblichem Werkzeug entnehmen, ohne Wärme oder Lösungsmittel?
2. Ist der Akku ein eigenes Pack mit Stecker, oder ist er im Gehäuse fest verdrahtet?
3. Liefern Sie Ersatzakkus mindestens fünf Jahre nach unserer letzten Bestellung dieses Modells?
4. Verhindert eine Software oder Akkuprüfung, dass ein kompatibler Ersatzakku funktioniert?
5. Können Sie uns eine Anleitung zum Entnehmen und Ersetzen des Akkus für Bedienungsanleitung und Website geben?
6. Welche IP-Schutzart hat das Modell, und welcher Prüfbericht belegt sie?
7. Kann der Akku das Symbol für getrennte Sammlung und das nötige Kapazitätsetikett tragen?

So gehen wir damit um

Wir sind der Hersteller, daher beantworten unsere Ingenieure Fragen zum Akku für jedes Modell selbst. Nennen Sie uns Modell und Markt, und wir antworten schriftlich zusammen mit dem Angebot. Siehe unsere Saugwischer und das Anfrageformular.

Quellen: Verordnung (EU) 2023/1542, Artikel 3, 11, 13, 55 und 96, und Bekanntmachung der Kommission C/2025/214, beide auf EUR-Lex. Gelesen im November 2026.

Passende Produkte: Saugwischer, Polsterreiniger.

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Siehe auch: Werk, Polsterreiniger, Container-Rechner.

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